Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwälte zu setzen. Ich vertrete Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Meine Leistungen in diesem Bereich

  • Betreuung von Scheidungsverfahren
  • Trennung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Hausrat / Ehewohnung
  • Gewaltschutzsachen
  • Vaterschaft
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften

 

Wenn Sie sich für eine familienrechtliche Beratung im Hinblick auf eine geplante Trennung und/oder Ehescheidung entschließen, sollten Sie zum Beratungsgespräch folgende Unterlagen mitbringen:


1. Heiratsurkunde sowie ggf. Geburtsurkunden der Kinder
2. die letzten 12 eigenen Gehaltsabrechnungen und gegebenenfalls auch die des Ehepartners
3. Den letzten Steuerbescheid
4. Gegebenenfalls Ehevertrag
5. Belege über Kapitalvermögen und Zinsen
6. Versicherungsscheine von Lebensversicherungen und Bausparverträgen
7. Bei Selbständigen, die Steuererklärungen sowie Steuerbescheide, ggf. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Jahre.

 

 

 

 

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Rufen Sie mich an unter +49 6172 177 69 77 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.